Fördermittelberatung

IB Energieberatung Nord

Ulenlock 9a, 21077 Hamburg

040 - 609 431 56

Fördermittelberatung KFW für Effizienzhaus Neubau und Bestand

Die Fördermittelberatung für Effizienzhaus 55, 40 und 40+ und Sanierung im Bestand, betrifft den Neubau und den Bestand (KfW 430) für energetische Optimierungsmaßnahmen zum KfW Effizienzhaus. Diese erfordern eine qualifizierte Baubegleitung, die gleichzeitig eine Qualitätssicherung beinhaltet (KfW 431) der auszuführenden Maßnahmen bei der Umsetzung. Im Rahmen der Planung, Antragstellung und Durchführung eines von der KfW geförderten Bauvorhabens ist ein zertifizierter Energie Experte erforderlich, der in der KfW Energie Effizienz Expertenliste geführt ist. Das Honorar des Energie Experten wird zu 50% bis 4.000 € von der KfW übernommen.


Wir haben in den folgenden Abschnitten die infrage kommenden Bereiche dieser staatlichen Förderung für Sie im Detail dargestellt, so dass Sie hier auswählen können, welches Förderprogramm für Ihr Ein- oder Zweifamilienhaus infrage kommt, ob als energetische Gesamtsanierung Ihres Wohngebäudes oder eine energetische Teilsanierung (Fenster, Außenwand, Dach oder Heizung etc.). Wir haben versucht, alle dafür infrage kommenden Bereiche aufzuschlüsseln, wobei wir sowohl den vorhandenen Bestand als auch den Neubau von Wohngebäuden betrachtet haben.


Der Antrag für einen Kredit (KfW 151/152) oder einen Zuschuss (KfW 430, direkt bei Eigenmittelfinanzierung) wird von uns als KfW Energieeffizienz Experten unterschrieben und über Sie an Ihre Hausbank zur Weiterleitung an die KfW-Bank eingereicht.

Das Programm dient der zinsgünstigen, langfristigen Finanzierung von Investitionen zur Errichtung oder zum Ersterwerb von KfW Energie Effizienz Häusern. Gefördert werden Investitionen in Wohngebäude (wohnwirtschaftlich genutzte Flächen und Wohneinheiten) einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen sowie in die Erweiterung bestehender Gebäude (z.B. Anbau) oder in den Ausbau von vormals nicht beheizten Räumen (z.B. Dachgeschossausbau) zu neu entstehenden Wohneinheiten. 

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Träger von Investitionsmaßnahmen an neuen selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden und Eigentumswohnungen sowie Ersterwerber von neu errichteten Wohngebäuden und Eigentumswohnungen innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme.


Voraussetzungen

Es muss sich um ein KfW-Effizienzhaus handeln (KfW Effizienzhaus 55, 40, 40+). Der erforderliche energetische Standard ist durch einen Sachverständigen zu bestätigen. Mit der Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens bis zur Bestätigung nach Durchführung ist ein Sachverständiger zu beauftragen. Der Sachverständige muss ein in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes geführter Sachverständiger sein.


Von der Förderung ausgeschlossen sind Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Wochenendhäuser sowie Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben.


Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der Bauwerkskosten, maximal 50.000 EUR pro Wohneinheit.


Förderziel

Das Förderprogramm dient der zinsgünstigen langfristigen Kreditfinanzierung der Errichtung oder des Ersterwerbs von KfW-Effizienzhäusern mit niedrigem Energieverbrauch und CO 2-Ausstoß. Die Förderung soll darüber hinaus die finanzielle Belastung durch die Bau- und Heizkosten reduzieren und diese für den Nutzer langfristig kalkulierbarer machen.


Der Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren der Kreditlaufzeit aus Bundesmitteln verbilligt. Bei Nachweis des KfW-Effizienzhaus-Niveaus 40+ oder 40 bzw. 55 wird zusätzlich ein Teil der Darlehensschuld inform des Tilgungszuschusses erlassen. (siehe Tabelle Tilgungszuschuss).


KfW-Effizienzhaus

Tilgungszuschuss

KfW-Effizienzhaus 55
17,5 % der Darlehenssumme, max. 13.125 Euro je Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 40
12,5 % der Darlehenssumme, max. 9.375 Euro je Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 40

+7,5 % der Darlehenssumme, max. 5.625 Euro je Wohneinheit


Wer kann Anträge stellen?

Alle Träger von Investitionsmaßnahmen an neu errichteten selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen Ersterwerber von neu errichteten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme.


Für die Antragstellung ist ein Energieberater (im folgenden: Sachverständiger) für die Förderprogramme der KfW aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (im folgenden: Energie-Effizienz-Expertenliste unter www.KfW.de) einzubinden.


Wie erfolgt die Antragstellung?

Die KfW gewährt Kredite aus diesem Programm ausschließlich über Banken, Sparkassen und Versicherungen (im folgenden: Finanzierungsinstitute), welche für die von ihnen durchgeleiteten Kredite der KfW die Haftung übernehmen.


Der Antrag ist daher vor Beginn des Vorhabens bei einem Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl zu stellen. Als Beginn eines Vorhabens gilt der Start der Bauarbeiten vor Ort. Planungs- und Beratungsleistungen sowie der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gelten nicht als Vorhabensbeginn.


Bei Antragstellung zum förderfähigen Ersterwerb gilt der Abschluss des Kaufvertrages als Vorhabensbeginn. Für eine Kreditzusage gelten die Förderbedingungen zum Zeitpunkt des Antragseingangs in der KfW.


Ihr Finanzierungsinstitut reicht zur Antragstellung folgende Unterlagen ein:

Das von Ihnen und Ihrem Finanzierungsinstitut unterschriebene Antragsformular Nummer 600 000 0141 und die von Ihnen und von uns als Sachverständigen unterzeichnete "Online-Bestätigung zum Antrag Energieeffizient Bauen".


  • Als Programmnummer ist 153 anzugeben.

Die Förderung der staatlichen KfW-Bank umfasst Kredite und Zuschüsse durch die Förderprogramme für energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen im Bestand. über die KfW erhalten Hauseigentümer Kredite bzw. Zuschüsse für viele wichtige energetische Sanierungsmaßnahmen von der Dämmung bis zur Heizungserneuerung zur energetischen Verbesserung von Wohngebäuden. Wir haben auf den folgenden Seiten diese Förderprogramme übersichtlich dargestellt und beschrieben. 


Voraussetzung für die KfW-Förderung ist, daß die von der KfW vorgegebenen technischen Mindestanforderungen erfüllt werden. Kredite und Zuschüsse müssen vor Beginn der Maßnahmen mittels Antrag beantragt werden. Darüber hinaus erhalten Hauseigentümer die Förderung der KfW-Bank nur wenn der Energieberater in der Liste der Energieeffizienz-Experten eingetragen ist. Diese KfW-Programme stehen über die Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme bei einer energetischen Sanierung von Wohngebäuden zur Verfügung.


Die Fördermittelbeantragung bei der KfW-Bank um eine Sanierung im Wohnbau zu finanzieren, unterscheided zwischen einem zinsgünstigen Kreditprogramm Gesamtsanierung KfW 151, Kreditprogramm Einzelmaßnahmen KfW 152.


Die Beratungskosten des Energieeffiziensberaters werden bei den Kreditprogrammen (KfW 151/152) der KfW-Bank zu 50% bis Euro 4.000,00 übernommen.


Bei der Eigenfinanzierung von energetischen Sanierungsmaßnahmen (KfW 430 für Fenster, Fassade, Dach, Keller, Haustür) wird von der KfW ein zu beantragender Zuschuss in Höhe von 10% auf die Bruttosumme der Gesamtkosten gewährt.


Bei Eigenfinazierung Ihrer Heizung in die Gasbrennwerttechnik wird ein von der KfW getragender Zuschuss von 15% auf die Bruttosumme gewährt. Der Zuschuss wird auch mit KfW 431 zu 50% für die Honorierung des KfW Sachverständigen aus der Energie Effizenz Expertenliste gewährt.


Das die energetische Sanierung betreffende Förderprogramm und deren baubegleitende Kontrolle durch den als Experten ausgewiesenen Energieberater entsprechen dem KfW Programm KfW 431.

Für beide Maßnahmen von Neubau (153 *) und Sanierung (151,152) von Wohn-Gebäuden im Bestand, ist gemäß KfW 431 eine qualifizierte Umsetzungsbegleitung und Qualitätssicherung durch einen Sachverständigen mit KfW Experten Zulassung vorzusehen. 

Für die Sanierung von Wohngebäuden, die mit Fördermitteln der KfW-Bank ausgeführt werden sollen und deren Maßnahmen überprüfbar sein müssen, erhalten die Bauherren von der KfW eine Förderung der Kosten für die Umsetzungsbegleitung (431) durch Sachverständige aus der KfW- Expertenliste. Damit ist gewährleistet, dass die aus Steuergeldern aufgebrachten Mittel sach- und fachgemäß eingesetzt werden, und damit der vorgeschriebene energetische Einspareffekt gemäß der KfW-Energieeffizienzhaus Vorgabe erreicht wird.


Eine Förderung für die Umsetzungsbegleitung von Wohngebäuden (Programm 431) durch unsere Sachverständigen während einer Gebäudesanierung (Kredite zu 151,152) werden 50% bis 4000 Euro (8000 Euro) der Kosten für die Umsetzungsbegleitung den Hauseigentümern mit der Förderung erstattet. Förderfähig sind die Kosten für Planung, Unterstützung bei Ausschreibung und Angebotsauswahl, Kontrolle der Bauausführung und Abnahme der energetischen Sanierung eines Wohngebäudes. Der Zuschuss wird auch dann gewährt, wenn Eigentümer nur Einzelmaßnahmen (152) wie eine Dachdämmung, eine Fassadendämmung, die Erneuerung der Heizung oder eine Erneuerung der Fenster beauftragen wollen.


Mit der Qualitätskontrolle verbunden ist eine ständige Überprüfung der auszuführenden Arbeiten, die sämtliche das energetische Einsparpotential umfassenden Bauteile umfaßt, wie die Gebäudehülle, die Fenster, die Wärmebrücken, die Heizung sowie die Be- und Entlüftung der Gebäude mit/ohne entsprechender Wärmerückgewinnung sowie erneuerbare Energien wie Solar, Photvoltaik, Wärmepumpen und KKWs (hier Fördermittelträger die BaFA bzw. die KfW) umfaßt, deren Funktion und Wirkungsgrade von den beteiligten Fachunternehmen bei Abnahme der Gewerke nachzuweisen sind. 


Es werden sämtliche Materialien geprüft hinsichtlich ihrer Dämmwerte sowie die komplette TGA * des Gebäudes. So wird sicher gestellt, dass der bilanzierte Standard erreicht werden kann.


Die Abnahme und ordnungsgemäßer KfW-Bestätigung der Durchführung der Maßnahmen wird nach Beendigung der Baumaßnahmen durch uns als Sachverständige bestätigt.


Der Antrag für die KfW-Zuschussförderung durch den Einsatz von Eigenmitteln (Zuschuss 430) ist vor Beginn der Sanierungsarbeiten über die Hausbank einzureichen. Die Rechnungen sind nach Abschluss der Sanierungsarbeiten zusammen mit der Rechnung des Sachverständigen bei der KfW einzureichen. Der Zuschuss zur Umsetzungsbegleitung wird immer dann gewährt, wenn die Sanierung aus Eigenmitteln finanziert wird. Als Sachverständige für die Umsetzungsbegleitung akzeptiert die KfW nur in der KfW-Expertendatenbank aufgeführte Experten. Der Antrag auf den Zuschuss für die Umsetzungsbegleitung muss spätestens drei Monate nach Rechnungsstellung bei der KfW eingereicht werden.


  • Bei der Umsetzungsbegleitung handelt es sich NICHT um eine „Bauleitung“ nach $ 33 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).

 Die Förderung gilt nicht für Neubau (KfW 153)


 * TGA = technische Gebäudeausrüstung

Die Vergleichswerte für den Energiebedarf zur energetischen Sanierung sind die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV 2016/17). Die KfW Effizienzhaus Standards übertreffen diese und sind damit noch energiesparender. Beantragt ein Hauseigentümer für die Sanierung in einem Zug seines Hauses eine KfW Förderung, so müssen sich die Sanierungsmaßnahmen an den KfW Effizienzhaus Standards orientieren. 


Für Bestandsimmobilien gibt es folgende Standards, die mit einer Sanierung erreicht werden sollen:

KfW-Effizienzhaus Standards KfW 55 – 70 – 85 – 100 – KfW 115 + denkmalgeschützte Gebäude


Der mit KfW 100 gekennzeichnete Standard bezeichnet einen sanierten Altbau, der die Anforderungen der EnEV 2016/17 an einen Neubau erfüllt. Ein KfW-Effizienzhaus KfW 70 dagegen unterschreitet beispielsweise die Vorgaben der Energieeinsparverordnung um 30 Prozent. 


Die höchste Förderung und den höchsten Zuschuss erhält beispielsweise eine den energetischen Standard KfW 55 erreichende Ausführung der energetischen Sanierungsmaßnahmen. Je energieeffizienter das Haus, desto höher die Förderung.


Die Fördermaßnahmen Gesamtsanierung für den KfW-Effizienzhausstandard im Überblick:

Wer die komplette Sanierung zum KfW-Effizienzhaus über die KfW finanzieren möchte (Antrag 151 Gesamtsanierung), erhält bis zu 100.000 Euro zinsgünstigen Kredit je Wohneinheit. Besonders interessant für Hauseigentümer ist der Tilgungszuschuss, den die KfW gewährt, der das Darlehen weiter vergünstigt.


Das Sanierungsvorhaben wird von einem in der KfW-Energieeffizienz-Experten-Liste aufgeführten Sachverständigen begleitet, der auch den KfW-Kreditantrag stellt, der durch den Eigentümer über seine Hausbank der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) durchgereicht wird.


Der jeweilige Energiebedarf wird in einer separaten Energiebedarfsberechnung passend zu der Zielsetzung KfW-Effizienzhaus errechnet und später im Sanierungsvorhaben vom Sachverständigen Punkt für Punkt während der Umsetzung (431) überprüft.

Die KfW unterstützt den barrierefreien Umbau von Wohnbereichen die altersgerecht umgestaltet werden sollen. Derartige Sanierungsvorhaben werden mit einer Förderung von bis zu 50.000 Euro Kredit im Programm KfW 159 sowie in altersgerechtes Umbauen im Zuschussprogramm KfW 455 bei Eigenmittelumbau bezuschusst. 


Wird ein Haus oder eine Eigentumswohnung barrierefrei umgebaut, kann mit einem KfW-Kredit bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten dieser Umbau finanziert werden. übernommen werden auch die Nebenkosten wie Planungs- und Beratungsleistungen durch den Energieeffizienz-Experten.


Maximal 50.000 Euro Förderkredit pro Wohneinheit gewährt die KfW-Bank mit dem Programm 159. Den Antrag auf Förderung stellen Haus- bzw. Wohnungseigentümer über ihre Hausbank vor der Sanierung. Der Antrag wird von dem ausstellungsberechtigten KfW-Experten als Sachverständiger unterschrieben.


Wer keinen Kredit benötigt, kann für die Sanierungsmaßnahmen zur Barrierefreiheit bei der KfW-Bank einen Zuschuss beantragen (Programm 455). Finanziert werden bis zu acht Prozent der förderfähigen Investitionskosten (max. 4.000 Euro pro Wohneinheit). Alternativ können für den Förderstandard "Altersgerechtes Haus" Zuschüsse in Höhe von zehn Prozent der förderfähigen Investitionskosten bei der KfW-Bank beantragt werden (max. 5.000 Euro pro Wohneinheit).


Diese Sanierungsmaßnahmen in sogenannten Förderbereichen werden von der KfW unterstützt:

  • Wege und Maßnahmen im Wohnumfeld: dazu gehören Wege zum Haus, aber auch regelmäßig genutzte Stellplätze und Garagen sowie Abstellplätze für Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl.
  • Eingangsbereich und Wohnungszugang: Abbau von Barrieren am Eingang, Schaffung von Bewegungsflächen, Wetterschutz.
  • überwindung von Niveauunterschieden: Aufzugsanlagen, Treppenlifte, Rampen, Umgestaltung von Treppen.
  • Anpassung der Raumgeometrie: änderungen am Grundriss von Wohn- und Schlafräumen, Flur und Küche, Verbreiterung der Türen, Schwellenabbau, Erschließung oder Schaffung von Terrasse, Loggia oder Balkon.
  • Maßnahmen an Sanitärräumen: Anpassung des Raumgrundrisses, Einbau einer bodengleichen Dusche, Erneuerung von WC, Waschbecken und Badewanne
  • Bedienelemente und Orientierung: Erneuerung der Bedienelemente, Einbau von Stütz- und Haltesystemen, intelligente Haustechnik

Die Anforderungen für die Förderung einer Dachdämmung sind sehr hoch, weil die Dämmstärke im Dach im Vergleich zu anderen Bauteilen sehr gut optimiert werden kann. 


Die Dachdämmung ist als Zwischen-, Auf- oder Untersparrendämmung oder in Kombination möglich. Bei der U-Wert-Berechnung muss der Sparrenanteil der Dachkonstruktion berücksichtigt werden. Der Luftdichtigkeitstest zeigt Undichtigkeiten im Dachbereich auf, die mit der Dachsanierung auszuschließen sind. Es werden die mit der Dachsanierung entstehenden Kosten sämtlich von der KfW gefördert. 

So fordert die Energieeinsparverordnung (EnEV 2016/17) für das Steildach einen U-Wert von 0,24 W/(m²K), wer jedoch eine Förderung von der KfW erhalten möchte, muss aber bei Flachdach und Steildach einen U-Wert von 0,14 W/(m²K) erreichen. Hier ist Berechnung der entsprechenden Dämmwerte erforderlich, die von uns vorgenommen wird.


Diese Punkte müssen bei der Förderung der Dachdämmung zusätzlich beachtet werden:

Bei einer Dacherneuerung von außen besteht der Vorteil, dass man eine sehr effiziente und wärmebrückenarme Zwischensparrendämmung einsetzen kann und der Innenraum nicht beeinträchtigt wird. Alle mit der Dämmmaßnahme zusammenhängenden Kosten sind über die KfW förderfähig, also auch die neue Dacheindeckung und eine Erneuerung der Schornsteinköpfe.


  • Diese Maßnahme erfordert eine Luftdichtigkeitsmessung (Blower-Door Test).


Folgende Förderprogramme kommen für diese Sanierungsmaßnahme infrage:

Energieeffizient Sanieren – Kredit Sanierung in einem Zug im Rahmen einer Gesamtsanierung (KfW 151):


Aus dem Programm erhalten Eigentümer zinsgünstige Darlehen für eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus. Maximal sind es 100.000 Euro pro Wohneinheit und Tilgungszuschuss bis zu 17,5 % der Kreditsumme (maximal 13.125 Euro), je nach erreichtem KfW-Effizienzhaus-Niveau.


Energieeffizient Sanieren – Kredit als Einzelmaßnahme (KfW 152):

Die Förderung über zinsgünstige Darlehen beträgt hier bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit für diese Sanierungsmaßnahme.


Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (KfW 430):

Nicht rückzahlbarer Zuschuss zehn Prozent der Sanierungskosten, maximal 5.000 Euro pro Haus.


Der Antrag auf die KfW-Förderung muss unbedingt vor Beginn der Sanierung bei der KfW beziehungsweise über die Hausbank gestellt werden. Damit Eigentümer eine Förderung der KfW-Bank beantragen können, muss der den Antrag stellende Energieberater (KfW 431) in der Liste der Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes gelistet sein. Nur er kann die Förderung beantragen beziehungsweise die notwendigen Anträge und Formulare ausstellen.

Sind Kellerräume bewohnt und beheizt, ist ein guter Wärmeschutz besonders wichtig. Deshalb gibt es von der KfW nicht nur eine Förderung – Zuschuss oder günstiger Förderkredit – für die Fassadendämmung, sondern auch für die Perimeterdämmung, also für die Dämmung der Außenwände im erdberührten Bereich. 


Den Kredit (151,152) oder den Zuschuss (430) von der KfW gibt es dann nicht nur für die Dämmung an sich, sondern auch für den nötigen Erdaushub bei der Dämmung von erdberührten Außenflächen (inkl. Sicherungsmaßnahmen).


Eigentümer sollten also Fassadendämmung und Perimeterdämmung gleichzeitig vornehmen lassen, dann lässt sich auch der Anschluss der Perimeterdämmung an die Fassadendämmung im Sockelbereich optimal ausbilden und ein optimaler Wärmebrücken freier Sanierungseffekt entsteht.


In diesen Förderprogrammen der KfW kann der Zuschuss (Eigenmittel 430) beziehungsweise Kredit (151,152) für die Dämmung der Außenwände (Fassadendämmung plus Perimeterdämmung) wie folgt beantragt werden:


Energieeffizient Sanieren - Kreditprogramm für Gesamtsanierung (151):

In diesem KfW-Programm erhalten Hauseigentümer zinsgünstige Darlehen für eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus, je nach der Sanierungsqualität im erreichten KfW-Effizienzhaus-Niveau.


Energieeffizient Sanieren - Kredit, Einzelmaßnahmen (Programmnummer 152):

Die Förderung über zinsgünstige Darlehen beträgt bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit für einzelne Sanierungsmaßnahmen wie eine Dämmung der Außenwände und/oder Perimeterdämmung.


Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss bei eigener Finanzierung (430)

Bezuschusst werden zehn Prozent der Sanierungskosten für die Dämmung der Außenwände gegebenenfalls auch die Kobination aus Fassadendämmung / Perimeterdämmung einschließlich der Nebenarbeiten. (z.B. Erdaushub)


Der Antrag für die KfW-Förderung als Kredit muss unbedingt vor Beginn der Sanierung bei der KfW, beziehungsweise über die Durchreichung der Hausbank gestellt werden. Damit Eigentümer eine Förderung der KfW-Bank erhalten, muss der Energieberater in der Liste der Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes gelistet sein. Nur er kann die Förderung beantragen, beziehungsweise die notwendigen Anträge und Formulare ausstellen und die Durchführung der geförderten Maßnahmen überwachen.

Auch für die Dämmung der Kellerdecke kann ein Förderprogramm der KfW in Anspruch genommen werden. Es muss jedoch statt des in der Energieeinsparverordnung (EnEV 2016/17) geforderten U-Wertes von 0,30 W/m²K ein U-Wert von 0,25 W/m²K erreicht werden. Hier ist der KfW-Energieeffizienz-Experte zu fragen. 

Energieeffizient Sanieren – Kredit für die Sanierung in einem Zug (KfW 151):

Aus dem Programm erhalten Eigentümer zinsgünstige Darlehen für eine Gesamtsanierung zum KfW-Effizienzhaus. Maximal sind es 75.000 Euro pro Wohneinheit plus Tilgungszuschuss bis zu 17,5 Prozent der Kreditsumme (maximal 13.125 Euro), je nach erreichtem KfW-Effizienzhaus-Niveau.


Energieeffizient Sanieren – Kredit für Einzelmaßnahmen (Programm 152):

Die Förderung über zinsgünstige Darlehen beträgt bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit für einzelne Sanierungsmaßnahmen, wie die Kellerdeckendämmung.


Energieeffizient Sanieren mit Investitionszuschuss (Programm 430):

Gefördert werden hier zehn Prozent der Sanierungskosten, maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit.

  • Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Kellerdeckendämmung eingereicht werden.

Die kontrollierte Wohnungsbe- und Entlüftung hat sich als fester Bestandteil bei energetischen Sanierungen durchgesetzt. Deshalb hat die KfW auch eine Förderung für Lüftungsanlagen (151, 430) im Programm. 

Die Nachrüstung einer kontrollierten Wohnungslüftung wird im Rahmen von Sanierung in einem Zug (151) und zusammen mit Einzelmaßnahmen (152) sowie bei Eigenfinanzierung (430) mit einem 10%igen Zuschuss auf die nachgewiesenen Investitionskosten versehen. Die kontrollierte Be- und Entlüftung wird mit zehn Prozent der Sanierungskosten (430) oder bis maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit gefördert. Förderfähig sind zentrale, dezentrale oder raumweise Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sowie bedarfsgeregelte Abluftsysteme und Kompaktgeräte mit Luft-/Luft-Wärmeüberträger und Abluftwärmepumpe.


Folgende Punkte sind besonders zu beachten:

Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung kann nur dann effektiv und effizient arbeiten, wenn die energetische Hülle des Hauses bei der Sanierung nahezu luftdicht ausgeführt wurde. Das muss wie für viele ähnliche Förderprogramme durch einen Luftdichtigkeitstest (Blower-Door-Test) nachgewiesen werden.


Ein weiterer Aspekt der Effizienz und damit auch der Kosteneinsparung ist die Elektroeffizienz, also das Verhältnis aus elektrischer Leistungsaufnahme der Lüftungsanlage zu der benötigten Luftmenge. Hier geben viele Förderprogramme spezifische Grenzwerte vor. Entscheidend für den Erfolg ist hierbei die gute Planung des Luftkanalnetzes. Nicht zuletzt ist der Faktor der Wärmerückgewinnung von besonderer Bedeutung: Je mehr Energie aus der warmen Innenluft zurückgewonnen werden kann, desto besser ist der Rückgewinnungswirkungsgrad (bis 95%).


Im Rahmen des KfW-Programms "Energieeffizient Sanieren" ist die kontrollierte Wohnungslüftung für Ein- und Zweifamilienhäuser, die vor dem 1. Januar 1995 fertig gestellt wurden, auch als Einzelmaßnahme (152, 430) förderfähig. Hauseigentümer haben dabei die Wahl zwischen einem zinsgünstigen Darlehen und einem Investitions-Kostenzuschuss. Dieser Zuschuss beträgt 10% der nachgewiesenen Investitionskosten.


Für alle KfW energetischen Förderprogramme gilt, dass sämtliche begleitende Schritte von einem in der Energieeffizienz-Expertenliste aufgeführten Sachverständigen durchgeführt werden müssen.

Häufig bringt schon die Optimierung der bestehenden Heizung eine deutliche Energieeinsparung. Deshalb gibt es von der KfW sowohl eine Förderung für die Heizungserneuerung als auch eine Förderung für die Heizungsoptimierung durch Brennwerttechnik. Gefördert wird insbesondere die Erneuerung von Heizungsanlagen, die vor 1995 in Betrieb gegangen sind, wenn diese durch die sogenannte Brennwerttechnik ersetzt werden. 

Förderfähig sind zum Beispiel der hydraulische Abgleich, der Einbau einer neuen Heizungspumpe sowie die Erneuerung der Heizkörper. Voraussetzung für die KfW-Förderung bei der Heizungsoptimierung ist, dass die Heizung mindestens zwei Jahre alt ist. Durchgeführt werden müssen folgende Maßnahmen: Eine Bestandsaufnahme des Heizungssystems, ein hydraulischer Abgleich sowie die Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am gesamten Heizsystem (z.B. Optimierung der Heizkurve, Anpassung von Vorlauftemperatur und Pumpenleistung sowie der Einsatz von Einzelraumreglern).


Ergänzend dazu werden weitere Maßnahmen von der KfW gefördert

Der Ersatz der Heizungspumpe durch eine Hocheffizienzpumpe (Effizienzklasse A oder baugleich), hocheffiziente Trinkwasserzirkulationspumpen.


Der Einbau voreinstellbarer Heizkörperthermostatventile und von Strangdifferenzdruckreglern - in Einrohrsystemen - Maßnahmen zur Volumenstromregelung mit dem Ziel der Energieeinsparung und der Umbau von Ein- in Zweirohrsystemen.

Der Ersatz und erstmaliger Einbau von Pufferspeichern.


Der erstmalige Einbau einer Flächenheizung (z.B. Fußbodenheizung), die mit System-Vorlauftemperaturen ≤ 35°C betrieben werden sowie die erforderliche Anpassung oder Erneuerung von Rohrleitungen (wobei natürlich beim Altbestand von Gebäuden eine derartige Maßnahme kaum realisierbar ist!)


Der Austausch vorhandener Heizkörper durch Niedertemperaturheizkörper und/oder Heizleisten, wenn dadurch die notwendige Vorlauftemperatur auf maximal 60°C begrenzt wird.


Die Umrüstung eines Niedertemperaturkessels zu einem Brennwertkessel durch Einbau von zusätzlichen Wärmetauscher(n), wenn möglich die nachträgliche Dämmung von Rohrleitungen im Haus, die offen auf den Innenwänden verlegt sind.


Der Einbau bzw. Ersatz der zur Heizungsanlage zugehörender Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und Nutzerinterface.


Die Inbetriebnahme und Übergabe der Heizungsanlage und die fachliche Einweisung des Eigentümers durch den Installateur, der auch für den erforderlichen hydraulischen Abgleich der Anlage zuständig ist.


Der Antrag für die KfW-Förderung muss unbedingt vor Beginn der Sanierung über Ihre Hausbank gestellt werden. Damit Hauseigentümer eine Förderung der KfW-Bank erhalten, muss der Energieberater in der Liste der Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes gelistet sein. Nur er kann die Förderung beantragen, beziehungsweise die notwendigen Anträge und Formulare ausstellen.

Schlecht gedämmte und undichte Häuser verlieren Wärmeenergie und haben damit unnötige Kosten zur Folge. Um die Wärmebrücken des Gebäudes erfassen wird die Thermografie benutzt. Es werden Analysemethoden verwandt, die erwähnte Thermografie und der Luftdichtigkeitstest der undichte Stellen in der Gebäudehülle aufzeigt. 

Die Thermografie

Die Wärmeverluste von Gebäuden werden in Verbindung mit dem Einsatz einer Wärmebildkamera sichtbar und zeigen Schwachstellen in der Dämmung eines Gebäudes auf. Die Thermografie zeigt anhand von Wärmebildern, wo Wärme aus dem Haus entweicht. Diese zeigt anhand der Wärmebildaufnahmen sowohl die Wärmeverluste, die in Fensterbereichen entstehen, als auch Wärmeverluste an Wandflächen (Umfassungsflächen, Hüllflächen). Darüber hinaus werden Wärmebrücken sichtbar gemacht, zum Beispiel im Bereich von Balkonen oder Außenwandübergängen (Unterzügen oder Stürzen) sowie im gesamten Dachbereich.


Wärmebilder: heiße Spur für die Sanierungsplanung
Die Thermografie ist ein Verfahren, mit dem Wärmebrücken am Gebäude sichtbar gemacht werden können. Die Wärmebilder bilden den Wärmefluss von innen nach außen ab. Die angezeigte Farbe Rot zeigt in ihren Abstufungen deutlich an, wo Wärme aus dem Haus entweicht.


Professionell ausgeführt gibt die Thermografie wertvolle Hinweise für die Sanierung. Ohne fachmännische Ausführung und Auswertung sind Thermografien allerdings kaum mehr als schöne Bilder.


Zur Überprüfung der Anforderungen der EnEV 2016/17 sind deren Anforderungswerte bei einer Sanierung zugrunde zu legen.


Der Blower-Door-Test

Der Blower-Door-Test - eine Luftdichtheitsmessung - wird bei Neubau und Sanierung eingesetzt, um undichte Stellen rund um das Haus z. B. an Fenstern, Türen, Außenwänden oder im Bereich des Daches herauszufinden.


Davon hängt in der Gesamtsanierung eines Gebäudes gemäß (151) das Ergebnis der angestellten Bemühungen um eine Verbesserung der Energieeffizienz ab. Nur in einer luftdichten, das Gebäude umfassenden Hüllfläche, können die Eigentümer Energiekosten sparen und somit die Umwelt mit einer erheblichen Ersparnis an CO2 schonen. Lecks in den energierelevanten Hausbereichen, durch die die Luft und damit kostbare Heizwärme entweichen kann, verringern den Energiespareffekt von Dämmung, neuen Fenstern und moderner Heizung.


  • Auch hier kontaktieren Sie bitte uns, als Ihren zertifizierten Energieeffizienz-Experten.

Bei Pelletheizungen handelt es sich um so genannte Biomasseanlagen, die über das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen des Marktanreizprogramms förderfähig sind. Darüber hinaus wird die Solarthermie, die für die Warmwassererwärmung und Heizungsunterstützung eingesetzt wird, gefördert. 

Für Pelletheizungen mit einer Leistung von 5 kW bis 100 kW erhalten Hausbesitzer aus dem BaFA-Marktanreizprogramm eine Basisförderung von mindestens 2.400 Euro: Die Zuschusshöhe beträgt 36 Euro je Kilowatt installierter Nennwärmeleistung, mindestens aber 2.400 Euro für eine Pelletheizung und mindestens 2.900 Euro für eine Pelletheizung mit neu errichtetem Pufferspeichervolumen von mindestens 30 l/kW. Für eine kombinierte Solarthermie-Anlage gibt es einen zusätzlichen Bonus in Höhe von 500 Euro.


Finanzieren lässt sich die Pelletheizung zinsgünstig über die KfW: Im Programm 167 energieeffizient Sanieren (Ergänzungskredit), vergibt die KfW zinsgünstige Darlehen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro pro Wohneinheit für die Umstellung der Heizungsanlage auf erneuerbare Energien. Das KfW-Programm lässt sich auch mit der BaFA-Förderung kombinieren.

Für Photovoltaik im Programm 274 erneuerbare Energien werden von der KfW zinsgünstige Kredite für die Installation derartiger Anlagen zur Verfügung gestellt. 


Die Förderung einer Photovoltaik-Anlage eröffnet interessante Einsparmöglichkeiten, wenn der Solarstrom zur Deckung des eigenen Strombedarfs genutzt wird. Strom, der nicht selbst verbraucht wird, kann gegen eine gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung in das öffentliche Netz eingespeist werden. Die KfW / BAFA unterstützt die Installation einer Photovoltaik-Anlage darüber hinaus mit einer Förderung. 

Im Programm 274 Erneuerbare Energien Standard stellt die KfW / BAFA zinsgünstige Kredite für die Installation von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Verfügung. Förderung erhalten Hauseigentümer nicht nur für den Kauf einer Photovoltaik-Anlage . Die Fördermittel umfassen auch den Aufbau der Anlage oder Erweiterungen. 


Für eine Photovoltaik-Anlage kann eine Förderung der KfW / BAFA in Anspruch genommen werden. Der KfW / BAFA-Antrag muss vor Beginn der Investition gestellt werden. Und zwar nicht direkt bei der KfW / BAFA, sondern über die Hausbank. Bis zu 100% der Investitionskosten für die Photovoltaik-Anlage können Eigentümer so finanzieren. Der Kredit läuft in der Regel zwischen fünf oder zehn Jahre, entsprechend können weitere tilgungsfreie Anlaufjahre vereinbart werden.


Eine erforderliche Dachsanierung kann mitfinanziert werden

Ist etwa aus statischen oder aus Sanierungsgründen eine Dachsanierung erforderlich, bevor die Photovoltaik-Anlage installiert werden kann, lässt sich auch diese über das KfW-Programm „Erneuerbare Energien Standard“ mitfinanzieren. Voraussetzung ist, es handelt sich um das eigene Dach. Wird die Photovoltaik-Anlage auf einem gemieteten oder gepachteten Dach errichtet, gibt es keine Förderung für eine Dachsanierung.


Mit Photovoltaik-Anlage besseres Effizienzhaus-Niveau erreichen

Besonders interessant ist der Einsatz einer Photovoltaik-Anlage, wenn im Rahmen einer Komplettsanierung (151) eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus geplant ist. Weil die Förderung der KfW-Effizienzhäuser im KfW-Programm energieeffizient Sanieren (KfW 430) für Zuschüsse und im Programm 151 für Kredite, gestaffelt ist, nach energetischem Niveaus kann mit Hilfe einer Photovoltaik-Anlage in vielen Fällen ein wesentlich besseres Effizienzhaus-Niveau erreicht werden. Das bedeutet neben einer höheren Energieeffizienz auch einen höheren Zuschuss oder Tilgungszuschuss. Möglich ist die Anrechnung des selbsterzeugten Stroms aber nur auf den "Betriebsstrom" für Heizung und Warmwasser und nicht auf den Haushaltsstrom. Besonders interessant ist daher die Kombination aus elektrischen Wärmepumpen und eigener Stromerzeugung.


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Der Bund fördert Wärmepumpen. Hierbei müssen verschiedene technische Bedingungen eingehalten werden, für die es Fördermittel von der KfW (167) gibt. 


Eines der Kriterien für die KfW-Förderung von Wärmepumpen ist die Jahresarbeitszahl (JAZ). Dieser Wert spiegelt das Verhältnis zwischen aufgenommener elektrischer Energie und abgegebener Wärmeenergie. Je höher also die Jahresarbeitszahl ist, desto effizienter läuft die Anlage. 

Eine Förderung über das Marktanreizprogramm ist ab einer Jahresarbeitszahl von 3,5 (Luft-Wasser-Wärmepumpe) bzw. 3,8 (Wasser-Wasser- und Sole-Wasser-Wärmepumpe) möglich.


Auch im Bereich der Wärmepumpe sind über das Marktanreizprogramm (BAFA) verschiedene Boni vorgesehen, so zum Beispiel wenn zusätzlich zur Wärmepumpe ein neuer Pufferspeicher mit einem Mindestvolumen vom 30l/kW installiert wird. Dann gibt es einen Speicherbonus von 500 Euro. Ebenso 500 Euro Bonusförderung kommt dazu, wenn die Wärmepumpe mit einer Solarthermie-Anlage kombiniert wird.


  • Elektrisch betriebene Luft/Wasser-Wärmepumpe bis 20 kW --> 1.300 Euro Basisförderung
  • Wasser/Wasser- oder Sole/Wasser-Wärmepumpe bis 10 kW --> 2.800 Euro Basisförderung, für jedes weitere kW kommen noch 120 Euro hinzu.

Finanzieren lässt sich die Wärmepumpe mit einem zinsgünstigen Darlehen der KfW: im Programm 167 energieeffizient Sanieren Ergänzungskredit. Bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit gibt es hier für die Umstellung der Heizungsanlage auf erneuerbare Energien.


Der Antrag für die KfW-Förderung muss unbedingt vor Beginn der Sanierung bei der KfW beziehungsweise bei der Hausbank (für den Kredit) gestellt werden. Damit Hausbesitzer eine Förderung der KfW-Bank erhalten, muss der Energieberater in der Liste der Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes gelistet sein. Nur er kann die Förderung beantragen beziehungsweise die notwendigen Anträge und Formulare ausstellen.


Auf regionaler Ebene wird die Wärmepumpentechnologie vor allem durch Energieversorgungsunternehmen gefördert.


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