Energieeffizienz Experten

IB Energieberatung Nord

Ulenlock 9a, 21077 Hamburg

040 - 609 431 56

Energieeffizienze Experten für Industrie und Gewerbe

Als Energieeffizienz Experten sind wir für die energetische Beratung, der Planung und der energetischen Umsetzungsbegleitung für Industrie und Gewerbe zertifiziert und zugelassen.


Unser Ingenieurbüro mit seiner Energieberatung leistet seinen Beitrag zur Optimierung der Energieeffizienz und der Energiebilanz von Gebäuden und maschineller Einrichtung (Energieaudits).

Energiebilanz für Industrie und Gewerbe

Die Energieberatung durch unsere Energieeffizienz Experten basiert auf der Umsetzung der von der Bundesregierung angestoßenen Förderung von Energiesparmaßnahmen, die mit Förderprogrammen des Bundes, vertreten durch die KfW-Bank und die BAFA, durch Kredite und Zuschüsse unterstützt werden. Die staatliche KfW-Bank und auch die BAFA fördern beispielsweise die energetischen Sanierungsmaßnahmen für den Mittelstand und Gewerbe von der Dämmung der Gebäudehülle über die Be- und Entlüftung mit oder ohne Wärmerückgewinnung bis hin zur Heizungserneuerung, wenn die die technischen Mindestanforderungen der KfW bzw. der BAFA erfüllt werden und die die Energiebilanz des Unternehmens nachhaltig verbessern. Diese technischen Anforderungen werden von uns Ihrem zuständigen Mitarbeiter übermittelt.


Es kann für diese Maßnahmen für diese Bereiche ein zinsgünstiger Kredit bzw, ein Zuschuss vor Beginn der Sanierung beantragt werden.

Unsere Energieberatung beruht auf der Optimierung der Energieeffizienz von Klein- und Mittelstandsunternehmen (KMU). Unternehmen, die zu der Umsetzung der öffentlich-rechtlich geförderten Verringerung des CO2-Ausstoßes beitragen, stehen Förderprogramme in Form von Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten (BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) sowie die Teilübernahme der anfallenden Beratungskosten bis zu 80% zur Verfügung. 

Die geförderten Maßnahmen zielen auf eine substanzielle Verbesserung des Energieverbrauchs und damit auf eine Energiekostenersparnis. Der Energieverbrauch soll durch die Modernisierung bzw. der Erneuerung von Wärmequellen, Lichtquellen (LEDs) und/oder der Verbesserung der energetischen Hülle des jeweiligen Gebäudes (mit Außenwandflächen, Dach- und Fensterflächen) gesenkt werden.


Für eine Sofortmaßnahme ist die sogenannte Initialmaßnahme, gefördert durch die BAFA, erforderlich, die durch eine Untersuchung der energetischen Schwachstellen des Betriebsgebäudes auch unter Zuhilfenahme der Thermografie stattfindet. Parallel zur Thermografie wird eine Datenerhebung durchgeführt, die zu einer Bestandsaufnahme des energetischen Zustands des jeweiligen Gebäudes führt, aus der wir einen förderfähigen Nachweis für Zuschüsse bzw. zinsgünstige Kredite bei der BAFA generieren.


  • Erhebung des energetischen IST-SOLL-Zustandes Ihres Betriebsgebäudes
  • Erfassung und Beschreibung der energetischen Mängel Ihres Betriebsgebäudes
  • Erarbeitung entsprechender Vorschläge zur Energieeffizienzverbesserung

Bei der ebenfalls geförderten Detailaufnahme wird, ähnlich wie bei der Vor-Ort-Beratung BAFA, eine detaillierte Aufschlüsselung der erforderlichen energetischen Maßnahmen sowie eine diesem Umfang entsprechende Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellt, die als Basis für eine IST-SOLL Berechnung dient, auf der wiederum die unterschiedlichen Anträge für verschiedene Fördermaßnahmen beruhen. Auch diese Beratungsleistungen werden gefördert und zwar mit 60% der maximal förderfähigen Beratungskosten.


  • Ermittlung und Bewertung des energetischen IST-Zustandes Ihres Betriebsgebäudes
  • Darstellung der Kosten des IST-Energieverbrauchs dreier aufeinander folgender Jahre.
  • Soll-Ist-Vergleich der energetischen Schwachstellen Ihres Betriebsgebäudes mit der Zusammenfaßung der Maßnahmen eines energetisch sanierten Betriebsgebäudes
  • Vorschläge zur Nutzung erneuerbarer Energien (Solar, Photovoltaik, Wärmepumpen)
  • betriebswirtschaftlicher Vergleich des energetischen Soll-Ist-Zustandes
  • Darstellung der Fördermöglichkeiten zur Umsetzung einer wirtschaftlichen Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen
  • Förderung durch zinsgünstige Kredite für investive Energiesparmaßnahmen

www.BAFA.de

Die KfW-Bank fordert für durch Förderprogramme unterstützte Projekte eine energetische Fachplanung sowie baubegleitende Präsenz. Für die von der KfW unterstützten Förderprogramme, denen eine von Energie­effizienz Experten erarbeitete energetische Fachplanung für förderungswürdige Energieeffizienzhäuser bzw. Nichtwohnbau Bauvorhaben vorangehen muss, ist eine qualifizierte, prüfende Umsetzungsbegleitung durch den zugelassenen Energieberater während der Bauarbeiten zwingend erforderlich. 

Mit der Umsetzung verbunden ist auch eine ständige Qualitätskontrolle, die sämtliche das energetische Einsparpotential umfassenden Bauteile, wie die Gebäudehülle, Fenster, Wärmebrücken sowie die TGA* bestehend aus Heizung, Be- und Entlüftung z.T. mit Wärmerückgewinnung und erneuerbare Energien wie Solar, Photovoltaik, Wärmepumpen und KKW's (Kleinkraftwerke) umfasst, deren Funktion und Wirkungsgrad von den beteiligten Fachunternehmern nachzuweisen sind.


Die nachgewiesenen Kosten des Energieberaters werden bis zu 50% von der KfW übernommen.


* TGA = technische Gebäudeausrüstung

Die Datenerhebung dient der energetischen Bewertung und bedarfsorientierten Berechnung wird derzeit nach EnEV 2016 durchgeführt im Verfahren gemäß DIN 18599. 

Grundlage der Berechnung sind unter anderem folgende Maßnahmen:


  • Datenerhebung der Gebäudeaussenmaße, Fensterflächen, Gebäudehüllflächen, Geschosshöhen und Nutzflächen.
  • Datenerhebung zur Beschaffenheit der thermischen Gebäudehülle (Konstruktion, Dämmwerte (U-Werte).
  • Datenerhebung zur Anlagentechnik (TGA) des Gebäudes (Heizungs-, Kühlungs- und Läftungssysteme).
  • Datenerhebung zur Beleuchtung des Gebäudes.
  • Ermittlung des End- und Primärenergiebedarfs des Gebäudes nach EnEV 2014.
  • Erstellung eines Energiebedarfsausweises nach EnEV 2016.

Des Weiteren wird zugrunde gelegt, dass alle benötigten Informationen zur Datenerhebung durch vollständige Unterlagen (Grundrisse, Schnitte, Wärmeschutznachweis, Baubeschreibung, TGA (technische Gebäudeausrüstung) strukturiert zur Verfügung stehen.

Bei Daten, die durch uns vor Ort erhoben werden müssen, ist ein Mehraufwand zu berücksichtigen, der mit 85 Euro netto pro Stunde in Anrechnung gebracht wird.

Die Umsetzungsbegleitung und Qualitätssicherung werden während der Gebäudesanierung von unserem Energieberater vor Ort durchgeführt. Die Sachverständigenkosten werden zu 50% gemäß KfW-Programm 431 von der KfW übernommen. 

Für die Sanierung von Wohngebäuden, die mit Fördermitteln der KfW-Bank ausgeführt werden sollen und deren Maßnahmen überprüfbar sein müssen, erhalten die Bauherren von der KfW eine Förderung der Kosten für die Umsetzungsbegleitung (431) durch Sachverständige aus der KfW- Expertenliste. Damit ist gewährleistet, dass die aus Steuergeldern aufgebrachten Mittel sach- und fachgemäß eingesetzt werden und damit der vorgeschriebene energetische Einspareffekt gemäß der KfW-Energieeffizienzhausvorgabe erreicht wird.


Mit der Qualitätssicherung verbunden ist eine ständige Überprüfung der auszuführenden Arbeiten, die sämtliche das energetische Einsparpotential umfassenden Bauteile einschließt, wie die Gebäudehülle, die Fenster, die Wärmebrücken, die Heizung sowie die Be- und Entlüftung des Gebäudes mit oder ohne Wärmerückgewinnung, sowie die erneuerbaren Energien wie Solar, Photovoltaik, Wärmepumpen und KKWs (die die KfW bzw. BAFA betreffen, deren Funktion und Wirkungsgrade von den beteiligten Fachunternehmen bei Abnahme der Gewerke nachzuweisen sind. 


Es werden sämtliche Materialien geprüft hinsichtlich ihrer Dämmwerte sowie die komplette TGA * des Gebäudes. So wird sichergestellt, dass der bilanzierte öffentlich-rechtliche Standard erreicht wird.


  • Bei der Umsetzungsbegleitung handelt es sich NICHT um eine „Bauleitung“ nach § 33 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).

 * TGA = technische Gebäudeausrüstung

Wir stellen sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude Energieausweise aus, die bei dem DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) mit Kontrollnummer erfasst werden, so, dass hier eine staatlich gestützte Instanz über die Korrektheit der Ausführung der ausgestellten Energieausweise wacht. 


Der Energieausweis soll zu einer besseren energetischen Vergleichbarkeit von Gebäuden beitragen. In der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) wird ein ganzheitlicher Ansatz durch den Begriff des Jahres-Primärenergiebedarfs verfolgt.


Die Ausstellung von Energieausweisen für Neubauten und wesentliche Umbauten ist schon seit 2002 Pflicht. Seit dem 1. Januar 2009 sind Energieausweise für Wohngebäude aller Baujahre bei Neubau, Verkauf und Neuvermietung erforderlich. Ab dem 1. Juli 2009 sind Energieausweise auch für Nichtwohngebäude erforderlich.


Die Energiekennzahl ist ein Energiekennwert zur Beurteilung von Gebäuden, sie gibt den Jahresheizwärmebedarf an. Er umfasst die über ein Jahr verbrauchte Endenergie in kWh (oder in Megajoule), dividiert durch die Energiebezugsfläche EBF des Gebäudes in m² (kWh/m²a).


Die flächenbezogenen Verbrauchswerte erlauben die Vergleichbarkeit verschiedener Gebäude, wenn den Kennwerten dieselben Bezugsgrößen zugrunde liegen.


Verbrauchswerte EnEV 2014